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Windkraft finanzieren
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- Erfahrung seit 1997
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Windkraftprojekt bei der UmweltBank finanzieren
Das finanzieren wir
- Bürgerwindparks
- Repowering-Vorhaben
- Kauf von Bestandswindparks mit EEG-Restlaufzeit
- Alle Größen - von der Einzelanlage bis zum großen Windpark
Das bieten wir
- Eigenkapitalzwischenfinanzierung
- Bietungsbürgschaften
- Zinsderivate (SWAP)
- Kreditlaufzeit bis zum Ende der EEG-Vergütung
Ihr Weg zur Windkraft-Finanzierung
Team Projektfinanzierung Windkraft
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Häufige Fragen zur Windkraft-Projektfinanzierung bei der UmweltBank
Die UmweltBank finanziert im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes Windkraftprojekte von der Einzelanlage bis hin zum großen Windpark. Die Mindestgröße definiert sich durch die gesetzlichen Bestimmungen für die Teilnahme an der Ausschreibung und beträgt mindestens 1 MW/Anlage und Ausschreibung.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG, OHG.
Das Angebot richtet sich nicht an GbRs, Privatpersonen und sonstige private Verbraucher:innen.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft des Windkraftprojektes und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Ja, grundsätzlich werden auch Bestandswindparks finanziert.
Ja, sofern die Voraussetzungen für eine Einbindung von Refinanzierungsinstituten gegeben sind, binden wir gerne Mittel der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank oder anderer Partner:innen ein.
Die erstrangig beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert Ihnen als Betreiber:in das versteigerungsfeste Betreiberrecht der Anlage zu. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes bzw. des Gebäudes auf dem Ihre Anlage installiert wurde, kann die Anlage weiterbetrieben werden.
Ja, wir stellen Ihnen gerne unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte zur Verfügung.
Folgende Sicherheiten sind für die Finanzierung zu stellen:
- Sicherungsübereignung der Windkraftanlage(n)
- Abtretung der Einspeisevergütung
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Anlagenstandortes und der Übergabestation (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
- Eintrittsrecht der UmweltBank in sämtliche Verträge (z. B. Pachtverträge)
- Sicherung der Leitungswege inkl. Netzverknüpfungspunkt für den:die Kreditnehmer:in und die UmweltBank
Für die Leitungswege empfehlen wir den Kreditnehmer.innen eine dingliche Sicherung. Benötigt wird zumindest eine schuldrechtlich Besicherung der Trasse.
Grundsätzlich akzeptiert die UmweltBank die Ertragsgutachten sämtlicher Mitglieder des Windgutachterbeirats des Bundesverbandes WindEnergie (BWE).
Eine Finanzierung zu 100 % ist in der Regel nicht möglich. Der:die Betreiber:in muss einen Teil der Investitionssumme als Eigenanteil in die Finanzierung einbringen. Die Höhe dieses Eigenkapitalanteils richtet sich nach der Höhe der Investitionskosten des Windkraftprojektes, der erzeugten Menge an Strom (kWh/kW) sowie der Höhe der Einspeisevergütung, die Sie für Ihren Strom erhalten.
Die UmweltBank finanziert Windkraftprojekte ausschließlich in Deutschland.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Windkraft
Gute Gründe für die UmweltBank
- Eine persönliche und kompetente Kontaktperson
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- Landesweit nach einheitlichen Regeln
- Rund 25.000 Umweltprojekte in 27 Jahren
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