Weitere Services
UmweltRating Geldanlagen
Geld mit gutem Gewissen grün anlegen
Bewertungssystem sorgt für Transparenz
Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an nachhaltigen Finanzprodukten an. Um die Produkte aus unserem Angebot vergleichbar zu machen, haben wir das UmweltRating Geldanlagen entwickelt. Wir bewerten damit alle Geldanlagen auf einer Skala von eins bis fünf – dargestellt mit Blättern. Dabei ist jedes Blatt als eine Auszeichnung zu verstehen und bedeutet, dass es sich um eine grüne Geldanlage handelt. Die Anzahl der Blätter zeigt an, wie ausgeprägt die Nachhaltigkeit des Produktes ist.
Viele unserer Anlageprodukte entsprechen unseren umfangreichen Ausschlusskriterien und leisten einen direkten positiven Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs).
Das UmweltRating der UmweltBank
Diese Geldanlage zeichnet sich durch ein Mindestmaß an Nachhaltigkeit aus. | |
Diese Geldanlage zeichnet sich durch eine gesteigerte Nachhaltigkeit aus. | |
Diese Geldanlage zeichnet sich durch eine hohe Nachhaltigkeit aus. | |
Diese Geldanlage zeichnet sich durch eine sehr hohe Nachhaltigkeit aus. | |
Diese Geldanlage zeichnet sich durch höchste Nachhaltigkeit aus. |
Nachhaltige Investmentfonds
Neben den oben genannten Anlageprodukten bieten wir unseren Kundinnen und Kunden auch nachhaltige Investmentfonds an. Hierbei ist die Übertragung der definierten Positiv- und Ausschlusskriterien nicht vollständig möglich. Die Nachhaltigkeit der angebotenen Investmentfonds wird daher anhand von 10 Kriterien überprüft* und bewertet*. Für jedes positiv bewertete Kriterium erhält der Investmentfonds einen Punkt.
* Die Überprüfung und Bewertung erfolgen jährlich oder anlassbezogen anhand der Verkaufsunterlagen und den Angaben des Fondsinitiators.
UmweltRating | Punkte |
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1-2 | |
3-4 | |
5-6 | |
7-8 | |
9-10 |
Unsere 10 Nachhaltigkeitskriterien für Investmentfonds
- Ausschlusskriterien: Die UmweltBank nimmt neue Aktienfonds nur in ihr Angebot auf, wenn diese nicht in fossile Energien, Atomenergie oder Waffen und Militärgüter investieren. Bei Investmentfonds, die auch in Staaten investieren (Misch- oder Rentenfonds), müssen ebenfalls klare Bekenntnisse zu diesen Themen vorliegen. Weitere vom Fondsinitiator festgelegte Ausschlusskriterien müssen für die Anlagestrategie bzw. den Anlagefokus wesentlich und in den Verkaufsunterlagen des Fonds transparent definiert sein.
Werden die Ausschlusskriterien kompromisslos, d. h. ohne Toleranzgrenzen, berücksichtigt, erhält der Fonds einen Punkt. - Positivkriterien: Die von einem Fondsinitiator definierten Positivkriterien müssen sich entweder an den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) oder an den SDGs orientieren.
Werden die geforderten Positivkriterien berücksichtigt, erhält der Fonds einen Punkt. - Unabhängiges Portfolio-Monitoring: Ein externer, unabhängiger Beirat überprüft regelmäßig das Fondsportfolio (Portfolio-Monitoring) im Hinblick auf die ökologische und soziale Titelauswahl.
Wurde für den Investmentfonds ein externer unabhängiger Beirat bestellt, erhält der Fonds einen Punkt. - Einflussnahme auf Emittent:innen: Wenn im Portfolio geführte Emittent:innen gegen Positiv- oder Ausschlusskriterien verstoßen oder kontroverse Geschäftspraktiken aufweisen, sucht der Initiator aktiv den Dialog mit diesen Emittent:innen.
Sofern der Initiator aktiv gegen Verstöße oder Kontroversen vorgeht, erhält der Investmentfonds einen Punkt. - Stimmrechtsausübung: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übt das Stimmrecht für alle im Investmentfonds gehaltenen Wertpapiere aus. Hat der Fonds z. B. in Aktien investiert und findet die Hauptversammlung des betreffenden Unternehmens statt, so wird das Stimmrecht für alle Anteilsinhabenden gemeinschaftlich von der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeübt. Damit nimmt der Fonds Einfluss auf das Unternehmen, z. B. auch hinsichtlich nachhaltiger Themen.
Übt die Kapitalverwaltungsgesellschaft das Stimmrecht für von dem Investmentfonds gehaltene Wertpapiere aus, erhält der Fonds einen Punkt. - Aktives Bekenntnis zur Nachhaltigkeit: Ein Fonds kann sich aktiv zur Nachhaltigkeit bekennen, indem er entsprechenden Prinzipien folgt und diese unterzeichnet. Beispiele sind der Transparenzkodex von Eurosif oder die von den Vereinten Nationen unterstützte Initiative „Principles for Responsible Investment (PRI)“.
Hat der Fonds den Transparenzkodex von Eurosif, die Principles for Responsible Investment (PRI) oder ähnliche Initiativen unterzeichnet, erhält er einen Punkt. - Auszeichnungen: Bisher gibt es kein einheitliches Bewertungssystem für nachhaltige Investmentfonds. Im deutschsprachigen Raum allgemein anerkannt ist allerdings das Nachhaltigkeitssiegel des Forums für Nachhaltige Geldanlagen (FNG-Siegel). Auch die Magazine Öko-Test und ECOreporter überprüfen regelmäßig die Nachhaltigkeit von Investmentfonds und geben eine unabhängige Bewertung ab.
Wurde ein Investmentfonds mit einer Siegelbewertung, wie dem FNG-Siegel, oder einer Bestnote, z. B. von Öko-Test bzw. ECOreporter, ausgezeichnet, erhält er einen Punkt. - Kostenquote: Für die Verwaltung und das Management von Investmentfonds fallen Kosten an. Eine geringe Kostenquote trägt dazu bei, dass ein Fonds noch mehr ökologische und soziale Projekte oder Unternehmen unterstützen kann.
Liegt die Kostenquote - ohne Transaktionskosten - unter 2,5 % (Aktien-/ Misch-/ Mikrofinanzfonds) bzw. 1 % (Exchange-Traded-/ Index-/ Rentenfonds) erhält der Investmentfonds einen Punkt. - Geschäftstätigkeit des Initiators: Ein Investmentfonds wird von sogenannten Initiatoren (meist einer Bank, einem Finanzdienstleistungsunternehmen oder einer Anlageberatung) ins Leben gerufen. Die Glaubwürdigkeit dieses Initiators ist für den nachhaltigen Erfolg eines Investmentfonds von Bedeutung.
Ist die gesamte Geschäftstätigkeit des Initiators ökologisch-sozial ausgerichtet und bietet dieser ausschließlich nachhaltige Produkte an, erhält der Fonds einen Punkt. - Verbot von Wertpapierleihgeschäften: Bei Wertpapierleihgeschäften werden Wertpapiere, meist Aktien, gegen eine Gebühr verliehen. In der Zeit, in der der Leihende das Wertpapier hält, kann er mit den geliehenen Aktien handeln und auch damit spekulieren.
Werden im Verkaufsprospekt Wertpapierleihgeschäfte explizit ausgeschlossen, erhält der Investmentfonds einen Punkt.
Diese Werbemitteilung ist nur zur Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar.
Der Kurs der Fondsanteile unterliegt Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Fonds sind nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben oder die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Ausführliche produktspezifische Informationen, insbesondere zu den Anlagezielen, den Anlagegrundsätzen, zu Chancen und Risiken sowie Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen, dem Basisinformationsblatt (PRIIP) sowie den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten. Diese Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache kostenlos in Papierfassung bei der jeweiligen Vertriebs- und Informationsstelle, der Verwahrstelle, den Zahlstellen und der Verwaltungsgesellschaft oder auf der Homepage der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft.
Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt und das Basisinformationsblatt (PRIIP) des Fonds, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen. Die UmweltBank gibt keine Empfehlungen zum Erwerb, Halten oder Verkauf einzelner Finanzinstrumente (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).
Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Fonds getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Die steuerliche Behandlung des Fonds hängt von den persönlichen Verhältnissen der Anlegenden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Anlegende sollten sich insbesondere in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht vor einer individuellen Anlageentscheidung fachkundig beraten lassen. Der Fonds darf weder direkt noch indirekt in den USA vertrieben noch an US-Personen verkauft werden.
Die auf den Seiten der UmweltBank gezeigten Kurse sind keine Realtime-Kurse. Alle Kursangaben ohne Gewähr. Für die Erstellung und den Inhalt dieser werblichen Information ist allein die UmweltBank AG als Vertriebsstelle bzw. Vertriebspartnerin verantwortlich.
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