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Flexible oder langfristige Geldanlage
% unserer Projekte in erneuerbaren Energien investiert
Umweltprojekte gefördert - seit unserer Gründung 1997
Menschen in 2023 mit bezahlbarem Wohnraum unterstützt
Tagesgeld | Festgeld | |
---|---|---|
Laufzeit | keine | von 6 Monaten bis 10 Jahren |
Verfügbarkeit | täglich | zum Laufzeitende |
Zinssatz | variabel | fest für gewählte Laufzeit |
Zinszahlung | jährlich | jährlich/zum Laufzeitende |
Mindestanlage | 0 € | 2.500 € |
Kosten | 0 € | 0 € |
Mehr Informationen | Mehr Informationen |
Ein Tagesgeldkonto ist ein Sparkonto, mit dem Sie flexibel Geld anlegen und es jederzeit abheben können. Um das Geld nutzen zu können, müssen Sie es zunächst wieder auf Ihr Girokonto überweisen.
Ein Girokonto dient dem Zahlungsverkehr. Sie können damit Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder per Karte im Geschäft bezahlen.
Auszahlungen zugunsten Ihrer Referenzbankverbindung dauern einen Bankarbeitstag.
Einfach per Online-Banking Guthaben auf Ihre Referenzbankverbindung auszahlen.
Beim UmweltFlexkonto werden Guthaben bis 100.000 € mit aktuell 2,00 % p. a. verzinst. Ab einem Guthaben über 100.000 € wird der darüber liegende Anlagebetrag mit aktuell 1,00 % p. a. verzinst.
Tipp: Bei höheren Guthaben informieren wir Sie gerne über alternative Anlagemöglichkeiten – passend zu Ihren Bedürfnissen.
Ja, wenn Sie ein Tagesgeld eröffnen, können Sie optional auch zeitgleich ein Festgeldkonto beantragen.
Die Zinsen auf Ihrem Festgeldkonto sind festgeschrieben und bleiben während der gesamten Laufzeit unverändert. Sie werden bei Laufzeiten von einem Jahr oder länger jährlich ausgezahlt, bei kürzeren Laufzeiten (z. B. 6 Monate) zum Ende der Laufzeit. Die Zinsen berechnen sich anhand Ihres Anlagebetrags und des für die jeweilige Laufzeit gültigen Zinssatzes.
Ja, die UmweltBank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung, der sogenannten Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Das bedeutet, dass bei Spareinlagen wie dem Tagesgeld- und Festgeldkonto 100.000 Euro pro Einleger:in abgesichert sind. Dabei werden alle Geldanlagen bei der selben Bank zusammengerechnet.
Anders ist es bei im Depot verwahrten Wertpapieren. Wertpapiere können im Insolvenzfall auf ein anderes Depot übertragen werden. Geschützt sind Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift unter anderem dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann. Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90 % der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.
Im 2. Quartal 2025 werden wir unser Girokonto auf den Markt bringen. Sie können sich jetzt schon unverbindlich vormerken. Mehr Informationen hier.
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