Erläuterungen zum Abzugsverfahren Kirchensteuer im Kalenderjahr 2023 und Ausfüllhilfe:

Berichtigung des Kirchensteuerabzugs

Erläuterungen

Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft führen wir die Kirchensteuer auf die bei uns entstandenen Kapitalerträge als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer automatisch mit abgeltender Wirkung an das Finanzamt ab. Dies gilt jedoch nur, sofern Ihre Kapitalerträge ggf. einen uns erteilten Freistellungsauftrag übersteigen und Sie nicht (vor dem 1. Juli des jeweiligen Jahres) direkt beim Bundeszentralamt für Steuern einer Datenweitergabe widersprochen haben.

Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober.

Erfolgt der Kirchensteuereinbehalt, ermäßigt sich der Abgeltungsteuersatz für Steuerpflichtige aus Baden-Württemberg und Bayern (Kirchensteuersatz 8 %) von 25 % auf 24,51 % bzw. für Steuerpflichtige aus anderen Bundesländern auf 24,45 % (Kirchensteuersatz 9 %). Damit wird die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe bereits im Steuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Stellen Sie bei Überprüfung der Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere der Jahressteuerbescheinigung und den Auszügen zu den einzelnen Kapitalerträgen) fest, dass ein Kirchensteuereinbehalt fehlerhaft nicht erfolgt ist – zum Beispiel weil sich Ihre Religionszugehörigkeit geändert hat, ohne dass dies bereits korrekt berücksichtigt ist –, so ist die Abgabe einer Anlage KAP zwingend erforderlich. Die Kirchensteuer wird dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung festgesetzt und nacherhoben. Wurde zu viel Kirchensteuer abgeführt, können Sie auf gleichem Weg die Rückerstattung beantragen. 
Sonderfall Bayern: Ist ein Kirchensteuereinbehalt trotz fehlender Kirchenzugehörigkeit erfolgt, ist zusätzlich zu dem hier beschriebenen Verfahren ein Erstattungsantrag beim zuständigen Kirchensteueramt zu stellen.

Sie finden auf unserer Steuerbescheinigung die Angabe, welche Religionszugehörigkeit dem Steuerabzug zugrunde gelegt wurde, unter „kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft“.

Die nachfolgende Ausfüllhilfe ersetzt nicht die steuerliche Beratung im Einzelfall. Bitte besprechen Sie den Sachverhalt bei Bedarf mit Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater.