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Für Kinder und Enkel vorsorgen
Langfristig, nachhaltig und solide mit den richtigen Fonds sparen
Der Führerschein, die erste Wohnung, ein Auslandsjahr oder eine Ausbildung – ist der Nachwuchs den Kinderschuhen entwachsen, steht so manche größere Ausgabe ins Haus. Viele möchten darum für Kinder oder Enkel vorsorgen. Der Gedanke kommt meist, wenn die Kinder noch klein sind. Und das ist gut, denn je länger der Anlagehorizont, desto besser stehen die Renditechancen.
Die nachfolgenden Generationen werden mit den Folgen des Klimawandels leben müssen. Unsere Umwelt für sie zu erhalten, ist das größte Geschenk, das wir ihnen machen können. Dafür können wir alle etwas tun: Plastik reduzieren, die Lebensdauer von Geräten erhöhen, unsere Mobilität möglichst CO2-frei gestalten und so viel wie möglich recyceln. Ein weiteres Puzzlestück, das sich vergleichsweise leicht in den Lebensalltag integrieren lässt, sind nachhaltige Geldanlagen. Sie sind ideal, wenn Sie für Ihre Kinder, Enkel oder Patenkinder vorsorgen möchten.
Viele Vorsorgemöglichkeiten sind nicht nachhaltig
Grundsätzlich stehen Menschen, die für ihre Kinder oder Enkel vorsorgen möchten, folgende Optionen zur Verfügung:
- Fonds
- ETFs
- Banksparpläne
- Tagesgeldkonten
Das Problem dabei ist, dass es für nachhaltige Geldanlagen noch keine einheitlichen Mindeststandards gibt. Die EU arbeitet zurzeit an der Umsetzung eines gemeinsamen Klassifikationssystems für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, der sogenannten EU-Taxonomie. Damit soll in Zukunft auch bei Banken mehr Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit bei Geldanlagen geschaffen werden. Erste Verordnungen wurden hierzu schon erlassen. Das Thema Taxonomie ist aber noch nicht abgeschlossen, denn bei den EU-Mitgliedsländern besteht noch Uneinigkeit.
Auch die Bankenaufsicht BAFIN sowie die Aufsichtsbehörden der Kapitalanlagebranche der anderen EU-Länder und der deutsche Staat sind mittlerweile mit Vorgaben und Vorschriften aktiv. Kritiker:innen bemängeln jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen zu bürokratisch und oft nicht streng genug sind.
So wird werden „ökologische“ oder „grüne“ Produkte teils durch die Anbieter:innen selbst eingestuft. Das führt dazu, dass bei einigen vermeintlich "grünen" ETFs beispielsweise Unternehmen aus der Rüstungs- oder der Ölindustrie enthalten sein können. Nachhaltig ist das keineswegs! Die Auswahlkriterien im Blick auf Nachhaltigkeit sind bei diesen Anbieter:innen nicht streng genug. Wie streng ein ETF es mit der Nachhaltigkeit wirklich nimmt, findet man oft erst im Fondsprospekt nach aufwändiger Recherche heraus. Eine für die Anlegenden einfache Übersicht, wie ein allgemein verbindliches Ampelsystem, existiert leider bislang nicht.
Die UmweltBank hingegen hat schon immer einen sehr strengen Auswahlprozess gehabt, den alle Finanzprodukte durchlaufen müssen
Hinweis
- Wenn Ihr Kind bereits ein Konto bei der UmweltBank hat, können Sie einen Sparplan für Ihr Kind einrichten.
- Wenn Ihr Kind noch kein Konto bei der UmweltBank hat, ist eine Kontoeröffnung leider nicht möglich. Alternativ können Sie den Fondssparplan auf Ihren eigenen Namen abschließen und auf Ihr Kind übertragen, sobald es volljährig ist.
Mehr Transparenz für nachhaltige Geldanlagen: Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung
Neben der EU-Taxonomie wurde mit der EU-Verordnung Nr. 2019/2088 ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Transparenz für nachhaltige Geldanlagen geschaffen. Die EU hat in der zum 10. März 2021 gültigen „Offenlegungsverordnung“ festgelegt, dass bestimmte Finanzmarktteilnehmer darlegen müssen, wie nachhaltig sie und ihre Produkte sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nun auch Fondsmanager:innen Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Investitionsentscheidungen angemessen berücksichtigen.
Man unterscheidet drei verschiedene Kategorien:
- Artikel 6: herkömmliche Fonds (keine Nachhaltigkeitsziele)
- Artikel 8: hellgrüne Fonds (berücksichtigen nachhaltige Aspekte)
- Artikel 9: dunkelgrüne Fonds (fördern aktiv Nachhaltigkeit)
Die Fonds der UmweltBank Fondsfamilie sind eingestuft als dunkelgrüner Artikel-9-Fonds und erfüllen somit die strengsten Anforderungen.
Wie kann ich für meine Kinder nachhaltig vorsorgen?
Bei nachhaltigen Geldanlagen wird ein Investment nicht nur nach Kriterien wie Rendite, Verfügbarkeit oder Sicherheit bewertet, sondern auch im Hinblick auf ökologische, ethische und soziale Aspekte. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Unternehmen oder sogar Staaten aus einer Anlagestrategie ausgeschlossen werden, weil sie bestimmte Produkte produzieren (z. B. Waffen, Tabak, fossile Brennstoffe) oder Arbeitsweisen praktizieren (z. B. Hungerlöhne, Kinderarbeit). Bei Staaten kann beispielsweise die Anwendung der Todesstrafe ein Ausschlusskriterium sein.
Mit einer nachhaltigen Geldanlage können Sie nicht nur für Ihre Kinder oder Enkel vorsorgen, sondern mit Ihrem Geld gleichzeitig Zukunftsprojekte wie ökologisches Bauen, clevere Recyclingsysteme oder erneuerbare Energie fördern.
Wie gut eignet sich Fondssparen als Vorsorge?
Wer eine grüne Geldanlage sucht, um für die Enkel oder Kinder vorzusorgen, fährt mit nachhaltigen Fonds besser. Sie werden aktiv verwaltet und dauerhaft überwacht. Die strenge Auswahl garantiert bei Umweltfonds zudem echte Nachhaltigkeit. Dazu kommt eine deutlich bessere Renditechance als bei Banksparplänen und Tagesgeldkonten. Letztere bieten aufgrund der Niedrigzinsphase momentan kaum Zinsen. Viele Banken bieten sie sogar gar nicht mehr an.
Fonds halten das Risiko überschaubar
Bei langfristigen Geldanlagen können Fonds, einschließlich ETFs, ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und potenzieller Rendite bieten. Langfristig gesehen können sich
Kursschwankungen aufgrund der breiten Streuung von Anlagen in einem Fonds ausgleichen. Dennoch ist es wichtig zu beachten, dass auch Fonds Schwankungen unterliegen und keine Garantie für Gewinne bestehen. Im Vergleich zu Einzelinvestitionen in Aktien kann das Risiko von Verlusten in einem Fonds geringer sein, da dieser in eine Vielzahl von Einzeltiteln investiert.
Sollte ein Unternehmen im Fonds schlecht abschneiden, könnte dies durch die positive
Entwicklung anderer Titel teilweise ausgeglichen werden. Für diejenigen, die kurzfristig – also mit einem Anlagehorizont von unter fünf Jahren – für den Nachwuchs vorsorgen möchten, könnten sichere, festverzinsliche Anlagen eine Option sein.
Mit Sparplan nach und nach Vermögen aufbauen
Beim Fondssparen haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie investieren einmalig einen größeren Betrag oder Sie zahlen regelmäßig kleinere Beträge im Rahmen eines Sparplans ein. Damit kaufen Sie also jeden Monat für einen festen Betrag Anteile an dem Fonds, den Sie sich ausgesucht haben. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich.
Als Vorsorge für Kinder kann ein Sparplan die bessere Lösung sein: Sie müssen sich ab sofort um die Anlage nicht mehr kümmern. Das Geld wird einfach zum gewählten Zeitpunkt abgebucht und investiert. Über die Jahre wächst Ihr Depotwert über die Sparrate und zusätzlich durch die zu erwartenden Kursgewinne. Dabei bleiben Sie völlig flexibel, denn Sie können bei Bedarf Ihre Einzahlungen jederzeit reduzieren, aussetzen oder dauerhaft stoppen.
Sparen mit Fonds: Beispielrechnung
40.200,00 € Eingezahlt
12.987,10 € Wertzuwachs
53.187,10 € Endkapital
Die obenstehende Beispielrechnung beschreibt einen möglichen Wertzuwachs und beruht auf einer von Ihnen angenommenen Wertentwicklung nach Abzug der Fondskosten. Die von Ihnen angenommene Rendite kann sich aufgrund von Steuern und Gebühren verringern. Der zukünftige Ertrag der Fondsanlage ist nicht exakt bestimmbar und kann je nach Börsenentwicklung höher oder niedriger ausfallen. Der Wert der Fondsanlage kann auch dauerhaft und sehr deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Auch steuerliche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Die Beispielrechnung (Berechnung ohne Garantie) ist keine Anlageberatung (i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG) und ersetzt diese auch nicht.
Keine Panik vor fallenden Kursen
Kursgewinne sind zwar nicht planbar und schon gar nicht garantiert; das Fondssparen hat sich aber in der Vergangenheit als zuverlässige Anlageform bewährt. Bei fallenden Kursen lohnt es sich, ruhig zu bleiben: Sollte es während Ihres Sparzeitraumes Rücksetzer geben, kaufen Sie in dieser Zeit mit Ihrem Sparplan günstiger und damit mehr Anteile ein. Wenn sich der Kurs erholt, haben Sie von dieser Phase eher profitiert, als Verlust gemacht.
Ausstieg aus dem Sparplan: Den idealen Absprung schaffen
Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Kindern oder Enkelkindern das Geld übergeben möchten. Damit Sie dafür einen guten Verkaufszeitpunkt erwischen, sollten Sie den Verkauf frühzeitig planen. Damit können Sie etwa fünf Jahre vorher beginnen und die Kurse regelmäßig im Blick behalten.
Sollte die Börse ausgerechnet zum 18. Geburtstag in eine Krise rutschen, ist es sinnvoller, den Sparplan zunächst weiter zu führen, bis sich die Kurse erholt haben. Einen Verkauf sollten Sie in diesem Fall möglichst zurückstellen. Stehen dringende Ausgaben an, können Sie auch nur Teile verkaufen. Damit halten Sie etwaige Verluste in Grenzen. Die übrigen Fondswerte könnten diese über den folgenden Anlagezeitraum sogar wieder ausgleichen.
Auf welchem Namen soll ich für die Kinder vorsorgen?
Wenn Sie Fonds für Ihren Nachwuchs kaufen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie kaufen sie auf Ihren eigenen oder auf den Namen der Kinder. So lange das Depot auf Ihren Namen läuft, können Sie jederzeit darüber verfügen, müssen es aber mit Ihren übrigen Kapitalerträgen versteuern.
Für Kapitalerträge steht jedem Bürger und jeder Bürgerin in Deutschland ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr zu. Mit einem Freistellungsauftrag können Kapitalerträge bis zu diesem Betrag steuerfrei freigestellt werden. Dies gilt sowohl für Kinder als auch Erwachsene. Wenn das Depot also auf den Namen des Kindes läuft, profitiert dieses von dem eigenen Sparerpauschbetrag und Eltern können so Kapitalerträge auf mehrere Köpfe verteilen. Bei Zinsen über 801 Euro ist eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % zu zahlen.
Zusätzlich profitieren Kinder-Depots von einem Steuerfreibetrag in Höhe von 10.581 Euro pro Jahr (Stand: 2021). Minderjährige Kinder die weniger als diesen Steuerfreibetrag im Jahr verdienen, können mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) von der Abgeltungssteuer befreit werden und so auch höhere Kapitalerträge als 801 Euro im Jahr erzielen. Diese NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und anschließend bei der Bank eingereicht.
Aber: Das Geld gehört dem Kind auch dann bereits, wenn es nicht volljährig ist. Eltern dürfen das Geld zwar verwalten, aber nicht für eigene Zwecke nutzen. Sobald Ihr Kind 18 Jahre alt wird, hat es vollen Zugriff auf das von Ihnen angesparte Geld.
Diese Werbemitteilung ist nur zur Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar.
Der Kurs der Fondsanteile unterliegt Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Fonds sind nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben oder die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die UmweltBank gibt keine Empfehlungen zum Erwerb, Halten oder Verkauf einzelner Finanzinstrumente (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).
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