Finanzwissen Altersvorsorge

Rentenlücke

Richtig berechnen und schließen

Mit Lücken ist das so eine Sache: Lücken im Lebenslauf werfen oft Fragen auf, Wissenslücken können peinlich werden und die Rentenlücke sollte man tunlichst vermeiden. Doch was genau hat es damit auf sich? Wie kann man die Rentenlücke berechnen? Und das Wichtigste: Wie lässt sie sich schließen?

Was bedeutet eigentlich Rentenlücke?

Die Rentenlücke beziffert die Differenz zwischen der Wunschrente, über die man im Alter idealerweise verfügen möchte, und der tatsächlichen (gesetzlichen) Rente, die man höchstwahrscheinlich erhalten wird. Von einer Rentenlücke spricht man nur dann, wenn die Gleichung negativ ist, also wenn die Wunschrente über der zu erwarteten Rentenzahlung liegt. Je größer die Lücke ausfällt, desto mehr Abstriche müssen in puncto Lebensqualität im Alter in Kauf genommen werden.

Beispiel: Sie wünschen sich im Alter Einkünfte in Höhe von 2.000 Euro. Aus der gesetzlichen Rente werden Sie voraussichtlich 1.250 Euro erzielen. Weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, privater Vorsorge oder Vermietungen erwarten Sie nicht. Dann beträgt Ihre Rentenlücke: 2.000 Euro – 1.250 Euro = 750 Euro pro Monat.

Die Rentenlücke zu berechnen wird komplexer

Rentenlücke Anteil Rentner

Das obige Beispiel ist stark vereinfacht. Ganz so einfach ist es nicht, die eigene Rentenlücke zu berechnen, denn momentan sind Prognosen über das Rentenniveau nur bedingt möglich. Die Menschen werden immer älter, die Geburtenrate stagniert. Das bedeutet, dass zukünftig immer mehr Renten von immer weniger Erwerbstätigen geschultert werden müssen: Momentan zahlen 1,8 Beschäftigte die Rente für eine Rentnerin oder einen Rentner. In 2050 könnten es laut Prognosen sogar nur noch 1,3 Menschen sein, die für eine Rente aufkommen

Rentenlücke berechnen in 4 Schritten

Diese Zahlen sollen keine Angst machen, aber sie verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich mit der eigenen Rentenlücke und der passenden Altersvorsorge zu befassen. Denn wer rechtzeitig vorsorgt, kann die Rentenlücke schließen oder wenigstens verkleinern. Dafür können Sie verschiedene Bausteine der Altersvorsorge nutzen. Der erste Schritt ist die Berechnung der eigenen Rentenlücke:

1. Rentenanspruch errechnen

Als Erstes geht es an die Bestandsaufnahme: Wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Übersicht über Ihre geleisteten Beiträge mit einer Prognose über Ihre Ansprüche bei Renteneintritt. Darin erfahren Sie auch, welche Rente Sie bei zukünftigen Rentenanpassungen von ein oder zwei Prozent erwarten können. Für die Ermittlung Ihrer Rentenlücke verwenden Sie die voraussichtliche Rente mit dem jährlichen Anpassungssatz von einem Prozent. Notieren Sie diesen Betrag als Ihre voraussichtliche gesetzliche Altersrente.

Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Ihre:n Arbeitgeber:in abgeschlossen haben, suchen Sie auch hierfür die voraussichtlichen Rentenzahlungen heraus, ebenso für mögliche weitere Renten- oder Lebensversicherungen (z. B. Riester-, Rürup- oder eine Privatrente). Auch bei diesen Renten werden Sie in der Regel über verschiedene Szenarien informiert: Bei fondsgebundenen Modellen kommt es zum Beispiel auf die Entwicklung der Kapitalmärkte an, bei klassischen auf die Überschussbeteiligungen. Orientieren Sie sich bei der Berechnung Ihrer Rentenlücke eher an den konservativen Prognosen.

Falls Sie im Alter mit weiteren Einkünften wie Mieteinkünften rechnen, schätzen Sie diese realistisch ein. Dann wird addiert.

Berechnung Rentenlücke

2. Steuer- und Krankenversicherung abziehen

Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen, aus einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Allerdings fällt die Steuerpflicht je nach Vorsorgemodell unterschiedlich hoch aus:

  • Gesetzliche Renten sind erst ab 2040 voll steuerpflichtig. Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt.
  • Renten aus geförderten Altersvorsorgeprodukten wie die bAV, Riester oder Rürup sind voll steuerpflichtig.
  • Einkünfte aus einer Privatrente müssen nur mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Es ergibt sich dadurch meist ein moderater Steuersatz.

 

Die während der Erwerbstätigkeit geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge sind im Gegenzug teilweise steuerlich begünstigt. Bei der Riester-Rente fließen zudem staatliche Zulagen in die Altersvorsorge. Da in der Vergangenheit nicht alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner in vollem Umfang von diesen Vergünstigungen profitiert haben, sind bis 2040 nur Teile der gesetzlichen Rente steuerpflichtig.  

Grundsätzlich gilt für alle Rentnerinnen und Rentner der sogenannte Grundfreibetrag. Dieser ist steuerfrei. Er liegt 2023 bei 10.908 Euro und wird in der Regel jährlich angepasst.  

Sie sehen: Die Rentenlücke zu berechnen ist nicht ganz einfach, denn schon bei der Steuer fallen die Abzüge bereits sehr individuell aus. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung:  

  • Gesetzlich Versicherte teilen sich den Beitrag zur Krankenversicherung mit der Deutschen Rentenversicherung. Die Pflegeversicherung tragen sie allein. Insgesamt belaufen sich die Beiträge auf etwa 10 bis 12 Prozent des Rentenanspruchs.
  • Privatversicherte tragen die Beiträge in voller Höhe. Rentner:innen können auf Antrag einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

 

Addieren Sie die voraussichtlichen Steuern und Sozialabgaben und ziehen Sie diesen Betrag von den bereits errechneten Alterseinkünften ab. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, können Sie auf einen Alterseinkünfterechner zurückgreifen. 

3. Wunschrente festlegen

Nach so viel Pflichtprogramm bei der Berechnung der Rentenlücke kommt endlich die Kür: Sie dürfen Ihre Wunschrente festlegen. Dabei sollten Sie natürlich realistisch bleiben und keine Luftschlösser bauen: Orientieren Sie sich an Ihrem aktuellen Einkommen und Ihrem Lebensstil. Man geht davon aus, dass man im Alter mit etwa 80 Prozent des letzten Einkommens auskommen kann.

Wenn Sie es genauer wissen möchten, addieren Sie zunächst Fixkosten für Wohnen, Strom, Versicherungen, Lebensmittel etc. und addieren Sie weitere Ausgaben für Urlaube, Hobbys oder Spenden. Als Ergebnis erhalten Sie den Betrag, den Sie pro Monat im Alter brauchen, um Ihren gewünschten Lebensstandard zu halten.

Stopp! Das ist noch nicht alles, denn Sie dürfen die Inflation nicht vergessen. Je nachdem, wann Sie in Rente gehen, kann die Inflation einen großen Einfluss haben. Denn für 1.000 Euro benötigen Sie in 20 Jahren bei einer moderaten Inflation von 2 Prozent rund 1.500 Euro, um die gleiche Kaufkraft zu erhalten.

Auswirkungen Inflation auf Rentenlücke

 

angenommene Inflation: 2 %

 

4. Rentenlücke berechnen

Im letzten Schritt ziehen Sie nun Ihr Netto-Alterseinkommen von der (inflationsbereinigten) Wunschrente ab. Die Differenz ist Ihre Versorgungs- oder Rentenlücke. 

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Rentenlücke schließen: Welche Optionen gibt es?

Es gibt verschiedene Wege, eine Rentenlücke zu schließen. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie damit beginnen, desto besser. Denn dann greift der Zinseszinseffekt. Wenn Sie bislang keine Vorsorgemodelle wie Riester, betriebliche Altersvorsorge oder Rürup nutzen, sollten Sie sich beraten lassen. Dabei spielen Ihre Einkommensverhältnisse eine Rolle, aber auch, ob Sie beispielsweise Kinder haben oder selbständig tätig sind.

Parallel können Sie mit dem Aufbau eines Kapitalstocks beginnen, in dem Sie beispielsweise in Fonds investieren. Wie viel Geld sie zurücklegen müssen, um ihre Versorgungslücke bis zum Renteneintritt zu schließen, finden Sie mit unserem Rechner heraus. Geben Sie einfach an, wie viel Sie einmalig und/oder regelmäßig einzahlen möchten. Der Fondssparplan-Rechner zeigt Ihnen dann, wie viel Sie insgesamt investiert haben und welchen Ertrag Sie mit Ihrer angenommenen Rendite obendrauf erhalten würden.

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