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„Dunkelgrüne“ Fonds
- Verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel
- Schließen kontroverse Geschäftspraktiken aus
- Investieren nur in Emittenten mit guter Unternehmensführung
Mehr Transparenz durch EU-Verordnung
Die EU hat in der zum 10. März 2021 gültigen „Offenlegungsverordnung“ festgelegt, dass bestimmte Finanzmarktteilnehmer darlegen müssen, wie nachhaltig sie und ihre Produkte sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nun auch Fondsmanager:innen Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Investitionsentscheidungen angemessen berücksichtigen.
Durch diese Transparenzregelung soll zukünftig Greenwashing vermieden und die Nachhaltigkeitsleistung (Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) von Anlageprodukten auf einen Blick ersichtlich werden. Dazu wurden für Finanzprodukte drei Produktkategorien eingeführt.
Drei Produktkategorien laut EU-Verordnung Nr. 2019/2088
** Daten beruhen auf Erhebungen der Ratingagentur Morningstar. Diese hat im März 2021 über 5.000 Fonds und ETFs mit Fondsdomizil Luxemburg ausgewertet.
Artikel 6: herkömmliche Fonds
Fonds, die keine Nachhaltigkeitsziele anstreben, qualifizieren sich nach Artikel 6 der EU-Verordnung. Diese Fonds machen die Mehrheit der am Markt verfügbaren Produkte aus**.
Artikel 8: „hellgrüne“ Fonds
Diese Fonds berücksichtigen ökologische und soziale Aspekte bei der Auswahl der im Portfolio enthaltenen Emittenten. Sie machen etwa ein Fünftel des europäischen Marktes aus**.
Artikel 9: „dunkelgrüne“ Fonds
„Dunkelgrüne" Fonds verfolgen ein nachhaltiges Anlageziel. Sie tragen z. B. dazu bei, dass die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN nicht verletzt werden und zeigen transparent die positive Nachhaltigkeitswirkung auf. Nur etwa 3,6 % der europäischen Fonds qualifizieren sich dementsprechend**. Hierzu gehört auch unsere Fonds UmweltSpektrum Mix, UmweltSpektrum Mensch, UmweltSpektrum Natur und der UmweltBank ETF.
UmweltSpektrum Fonds qualifizieren sich als „dunkelgrüne“ Fonds nach Artikel 9
Die UmweltSpektrum Fonds leisten einen positiven Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (SDGs). Des Weiteren verursachen die im Portfolio vertretenen Emittenten in keinem ESG-Bereich einen ökologischen oder sozialen Schaden.
Denn die Fonds schließen von vornherein kontroverse Geschäftspraktiken, wie z. B. umweltschädliches Verhalten oder Arbeitsrechtsverletzungen aus – ohne Toleranzgrenzen. Sie qualifizieren sich damit als Artikel 9-Finanzprodukte („dunkelgrüne“ Fonds)*.
Hinweis:
* Einstufung laut EU-Offenlegungsverordnung nach Selbsteinschätzung der Fondsgesellschaft
Trotz EU-Entscheidung
Nein zu Atomkraft und Erdgas in den UmweltSpektrum Fonds
Im Juli 2022 hat das EU-Parlament im Rahmen der sogenannten EU-Taxonomie die umstrittene Entscheidung getroffen, Atomkraft und Erdgas unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig einzustufen. Damit können ab sofort auch Unternehmen aus den Bereichen Kernenergie oder Erdgas in nachhaltigen bzw. „dunkelgrünen“ Fonds auftauchen. Nicht so bei den UmweltSpektrum Fonds! Wir sprechen uns auch nach dem EU-Beschluss entschieden gegen eine Investition in Atomenergie und Gas aus. Investieren Sie in einen Fonds der UmweltSpektrum Familie, unterstützen Sie damit auch weiterhin nur grüne Energiequellen wie Windkraft oder Photovoltaik.
UmweltSpektrum Fondsfamilie: grünes Gewissen trifft auf Gewinnchancen
Ein bisschen grün reicht Ihnen nicht? Mit einer Investition in die Fonds der UmweltSpektrum Familie leisten Sie einen aktiven Beitrag zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs). Dazu gehören beispielsweise folgende Themen: Gesundheit & Wohlergehen, bezahlbare & saubere Energie, nachhaltige Städte & Gemeinden und Maßnahmen zum Klimaschutz.
Grüne Fonds und Gewinnchancen schließen sich dabei übrigens nicht aus.
Was macht wirklich nachhaltige Fonds, wie die UmweltSpektrum Fondsfamilie, aus? Das erklärt Volker Grimm, der Leiter des Bereichs Investmentfonds der UmweltBank, im Interview mit dem Börsenradio:
Diese Werbemitteilung ist nur zur Informationszwecken und stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar.
Der Kurs der Fondsanteile unterliegt Schwankungen und kann – vor allem bei einer negativen Wirtschafts- oder Börsenentwicklung – auch dauerhaft und sehr deutlich unter dem Kaufkurs liegen. Fonds sind nicht geeignet für Anlegende, die eine risikolose Anlage anstreben oder die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die UmweltBank gibt keine Empfehlungen zum Erwerb, Halten oder Verkauf einzelner Finanzinstrumente (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).