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UmweltBank-Genussrecht 2009
WKN: 0CCF65 / ISIN: XF0000CCF650
UmweltBank-Genussrechte
Seit ihrer Gründung hat die UmweltBank bereits tausende innovative Umweltprojekte über Kreditvergaben finanziert. Grundlage für diese nachhaltigen Finanzierungen ist das Eigenkapital der Bank. Als Faustformel gilt, dass Banken etwa das zehnfache ihres Eigenkapitals als Kredite vergeben dürfen. Um ihre Eigenmittel zu stärken und dadurch noch mehr nachhaltige Finanzierungen vergeben zu können, hat die UmweltBank u.a. Genussrechte emittiert. Mit dem Erwerb eines Genussrechts beteiligen Sie sich somit an der Entwicklung der UmweltBank selbst.
Ökologisch Geld anlegen
Mit den Emissionserlösen unserer Genussrechte werden ausschließlich ökologische und soziale Projekte finanziert. Die UmweltBank-Genussrechte sind verzinsliche Wertpapiere mit Nachrangabrede. Das bedeutet, dass die Genussrechte im Falle einer Insolvenz der Emittentin erst nach den nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten zurückbezahlt wird.
Die Laufzeit der Genussrechte ist unbefristet und die Nominalzinsen sind für einen befristeten Zeitraum festgeschrieben. Die Zinskonditionen orientieren sich an einer Bundesanleihe mit gleicher Laufzeit, hinzu kommt ein Zinsbonus von mindestens 1 %. Aufgrund dieser Eigenschaften erhalten Sie einen höheren Zinssatz als zum Beispiel bei Sparbriefen, die Zinszahlung ist jedoch abhängig vom Erfolg der UmweltBank. Bisher wurden die Zinsen für alle Genussrechte in jedem Jahr in voller Höhe ausgeschüttet.
Nachhaltig profitieren
Als Anlegende:r profitieren Sie nicht nur von einem – im Verhältnis zum gegebenen Risiko – attraktiven Zinssatz, sondern tragen auch dazu bei, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Denn die UmweltBank finanziert mit dem Erlös aus den emittierten Genussrechten zum Beispiel den Bau von Solarparks, Windkraftanlagen und energieeffizienten Gebäuden.
Hinweise
- Die UmweltBank gibt keine Empfehlungen zum Erwerb, Halten oder Verkauf einzelner Finanzinstrumente (Anlageberatung i.S.d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG).
- Bitte beachten Sie, dass die Anleihe keinem Einlagensicherungssystem unterliegt und daher ein vollständiger Verlust des eingesetzten Vermögens möglich ist.
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