UmweltBank-Genussrecht 2009

WKN: 0CCF65 / ISIN: XF0000CCF650

UmweltBank-Genussrechte

Seit ihrer Gründung hat die UmweltBank bereits tausende innovative Umweltprojekte über Kreditvergaben finanziert. Grundlage für diese nachhaltigen Finanzierungen ist das Eigenkapital der Bank. Als Faustformel gilt, dass Banken etwa das zehnfache ihres Eigenkapitals als Kredite vergeben dürfen. Um ihre Eigenmittel zu stärken und dadurch noch mehr nachhaltige Finanzierungen vergeben zu können, hat die UmweltBank u.a. Genussrechte emittiert. Mit dem Erwerb eines Genussrechts beteiligen Sie sich somit an der Entwicklung der UmweltBank selbst. 

Ökologisch Geld anlegen

Mit den Emissionserlösen unserer Genussrechte werden ausschließlich ökologische und soziale Projekte finanziert. Die UmweltBank-Genussrechte sind verzinsliche Wertpapiere mit Nachrangabrede. Das bedeutet, dass die Genussrechte im Falle einer Insolvenz der Emittentin erst nach den nicht-nachrangigen Verbindlichkeiten zurückbezahlt wird.

Die Laufzeit der Genussrechte ist unbefristet und die Nominalzinsen sind für einen befristeten Zeitraum festgeschrieben. Die Zinskonditionen orientieren sich an einer Bundesanleihe mit gleicher Laufzeit, hinzu kommt ein Zinsbonus von mindestens 1 %. Aufgrund dieser Eigenschaften erhalten Sie einen höheren Zinssatz als zum Beispiel bei Sparbriefen, die Zinszahlung ist jedoch abhängig vom Erfolg der UmweltBank. Bisher wurden die Zinsen für alle Genussrechte in jedem Jahr in voller Höhe ausgeschüttet. 

Nachhaltig profitieren

Als Anlegende:r profitieren Sie nicht nur von einem – im Verhältnis zum gegebenen Risiko – attraktiven Zinssatz, sondern tragen auch dazu bei, die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Denn die UmweltBank finanziert mit dem Erlös aus den emittierten Genussrechten zum Beispiel den Bau von Solarparks, Windkraftanlagen und energieeffizienten Gebäuden.

Produkt UmweltBank-Genussrecht 2009
WKN: 0CCF65 /  ISIN: XF0000CCF650
Produktart Namens-Genussrecht
UmweltRating Geldanlagen

höchste Nachhaltigkeit

Emissionsvolumen

5.538.500 €

Verzinsung

3,50 % p. a.

Zinsfestschreibung

31.12.2026
Festlegung  Anschlussverzinsung im 4-Jahres-Intervall

Zinszahlung

jährlich

Laufzeit

unbefristet

Mindesterwerb

2.500 €

Handelbarkeit

nach Beendigung der öffentlichen Angebote über den außerbörslichen Handel der UmweltBank

Risikoklasse gem. UmweltBank und wesentliche Risiken

Risikoklasse II von IV - Ausgewogen, wachstumsorientiert: z. B. internationale Rentenfonds, Mikrofinanzfonds, Aktienfonds, UmweltBank-Anleihen, nachhaltige Anleihen, offensive Mischfonds. Höheren Ertragserwartungen stehen höhere Risiken gegenüber. Die Veräußerung ist abhängig von der ausreichenden Nachfrage im außerbörslichen Handel. Die Anleihe unterliegt keinem Einlagensicherungssystem, daher kann ein Totalverlustrisiko bestehen. 

Bekanntmachungen

31.12.2022
Die UmweltBank AG hat mit Wirkung zum 1.1.2023 den Anschlusszins für das UmweltBank-Genussrecht 2009 auf 3,50 % festgelegt (Mindestzinssatz gemäß Genussrechtsbedingungen: 3,48 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2026.

31.12.2018
Die UmweltBank AG hat mit Wirkung zum 1.1.2019 den Anschlusszins für das UmweltBank-Genussrecht 2009 auf 1,75 % festgelegt Mindestzinssatz gemäß Genussrechtsbedingungen: 0,57 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2022.

31.12.2014 
Die UmweltBank AG hat mit Wirkung zum 1.1.2015 den Anschlusszins für den UmweltBank-Genußschein 2009 auf 2,85 % festgelegt Mindestzinssatz gemäß Genußscheinbedingungen: 0,93 %). Die Verzinsung gilt für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2018.

Chancen & Risiken

Die UmweltBank ist als Emittentin wirtschaftlich stark. Die GBB-Rating Gesellschaft für Bonitätsbeurteilung mbH hat die Bonität der Bank am 13. September 2024 mit BB+ und dem Ausblick „unbestimmt“ bewertet.

Die Erwerbenden von UmweltBank Genussrechten stellen der UmweltBank Eigenmittel zur Verfügung. Anlegende sollten sich bewusst sein, dass UmweltBank Genussrechte zusammen mit anderen Eigenmitteln etwaige Verluste der Bank tragen müssen. Im Falle einer Insolvenz der Bank droht der Totalverlust des angelegten Geldes.