Weitere Services
PV-Anlagen ohne EEG-Förderung
auf Basis von Stromlieferverträgen (PPA)
- Kreditlaufzeit bis zu 25 Jahren
- Standardbesicherung („non-recourse“)
- Rechtlich geprüfter Muster-Stromliefervertrag
Ihr Weg zur Finanzierung
Team Projektfinanzierung Photovoltaik
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur PV-Finanzierung
PPA-Projekte sind komplexer und risikobehafteter als Projekte mit gesicherter EEG-Vergütung. Daher begleiten wir gerne professionelle Investorinnen und Investoren mit idealerweise langjähriger Erfahrung beim Betrieb von Photovoltaikanlagen. Außerdem setzen wir fundierte Kenntnisse zur Funktionsweise des Strommarkts und Einschätzungen zur Entwicklung der Strommarktpreise voraus.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft der Photovoltaikanlage und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Die UmweltBank finanziert derzeit ausschließlich neu zu errichtende Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Deutschland ab einer installierten Leistung von 5 MWp.
Die Höhe des einzubringenden Eigenkapitals ist abhängig von den Investitionskosten und dem von der UmweltBank ermittelten Kreditbetrag auf Basis der geplanten Umsatzerlöse und Betriebskosten über die Laufzeit des Vorhabens. Unabhängig davon beträgt die Mindesteigenkapitalquote 10 %. Gerne prüfen wir nach Vorlage von ersten aussagekräftigen Unterlagen die Erstellung einer Finanzierungsindikation: Unterlagencheckliste Photovoltaik
Die UmweltBank bietet unabhängig von der Laufzeit der Stromlieferverträge Kreditlaufzeiten von bis zu 25 Jahren an. Lediglich die Mindestvertragslaufzeit des ersten Stromliefervertrages ist zu beachten (siehe unten).
PPA-Projekte unterliegen im Vergleich zu EEG-Projekten zusätzlich einem Bonitätsrisiko des Stromabnehmers und in der Regel einem Strompreisänderungsrisiko. Der risikoadjustierte Zinssatz ist somit abhängig von der Bonität des Stromabnehmers und der Preisbindung des ersten Stromliefervertrages. Der Zinssatz liegt demzufolge über dem Zinssatz für vergleichbare Projekte mit EEG-Vergütung. Gerne prüfen wir nach Vorlage von ersten aussagekräftigen Unterlagen die Erstellung einer Finanzierungsindikation: Unterlagencheckliste Photovoltaik
Sofern die Fördervoraussetzungen der Refinanzierungsstelle (z. B. KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) erfüllt werden, können diese beantragt werden. Photovoltaikanlagen werden derzeit überwiegend im Programm „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) der KfW refinanziert. Hier ist zu beachten, dass die Kreditlaufzeit teilweise nur 20 Jahre beträgt. Sofern eine längere Kreditlaufzeit von bis zu 25 Jahren gewünscht ist, werden alternativ oder ergänzend bankeigene Mittel vergeben.
Die Projektfinanzierung erfolgt grundsätzlich „non-recourse“. Es sind die Standardsicherheiten zu stellen, d. h. keine Zusatzsicherheiten im Vergleich zu klassischen EEG-Finanzierungen. Das Eintrittsrecht der UmweltBank in alle wesentlichen Verträge wird auf die Stromlieferverträge ausgeweitet. Die Stellung einer Bürgschaft oder Patronatserklärung durch den Stromabnehmer zur Absicherung seiner Zahlungsverpflichtungen ist anzustreben, aber bei entsprechender Bonität nicht verpflichtend.
Die Ansparung von Rücklagen für Kapitaldienst oder Ersatzinvestitionen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Kreditlaufzeiten von mehr als 20 Jahren ist jedoch vor dem Hintergrund zunehmender technischen Risiken in Abhängigkeit der Kreditlaufzeit eine Rücklage von bis zu 75 €/kWp über die ersten 20 Jahre zu bilden. Diese ist zweckgebunden für Reparaturen und Ersatzinvestitionen.
Der Stromabnehmer ist bevorzugt ein Energieversorgungs- oder Stromhandelsunternehmen und verfügt idealerweise über erste Erfahrungen mit Stromlieferverträgen im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung. Das Unternehmen verfügt zudem über eine sehr gute Bonität. Als Nachweis dient bspw. ein externes Rating im Bereich „Investment Grade“. Sonstige bonitätsstarke Großunternehmen als Stromabnehmer können auf Anfrage geprüft werden.
Zahlungsbürgschaften zur Absicherung der Verpflichtungen des Anlagenbetreibers können übernommen werden. Der Bürgschaftsbetrag wird jedoch auf das langfristig maximal mögliche Kreditvolumen angerechnet und erhöht damit das einzubringende Eigenkapital. Wir empfehlen daher in den Verhandlungen mit den Stromabnehmern, auf die Stellung von Bürgschaften zu verzichten.
Zur Standardisierung und Reduzierung von Transaktionskosten hat die UmweltBank einen rechtlich geprüften Muster-Stromliefervertrag entwickelt und stellt diesen kostenfrei zur Verfügung. Dieser kann gerne bei dem zu finanzierenden Projekt verwendet werden. Selbstverständlich werden auch andere Stromlieferverträge akzeptiert. Deren Inhalt muss den Anforderungen der UmweltBank entsprechen und durch eine externe Anwaltskanzlei in Abstimmung mit der UmweltBank freigegeben werden. Die Kosten für die Vertragsprüfung sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen.
Die Mindestvertragslaufzeit des ersten Stromliefervertrages mit fester Vergütung muss nur 5 Jahre betragen. Bis zur vollständigen Rückzahlung der Kredite ist bei Ablauf eines Stromliefervertrages jeweils ein Folge-Stromliefervertrag über mindestens 5 weitere Jahre abzuschließen.
Zunächst sollte der Lieferbeginn nicht zu eng vereinbart und mindestens ein halbes Jahr Puffer nach dem geplantem Inbetriebnahmedatum eingeplant werden. Eine verspätete Inbetriebnahme kann zu Entschädigungszahlungen führen. Aus Finanzierungs- und Risikogesichtspunkten empfehlen wir, nur die tatsächlich produzierten Strommengen zu vermarkten („pay as produced“). Vereinbarungen über feste Mengen oder Bänder („pay as nominated“) führen bei der Lieferung von Mindermengen zu Entschädigungszahlungen oder teuren Ersatzbeschaffungsmaßnahmen und sind für die finanzierende Bank nur mit hohen Abschlägen kalkulierbar. Die technische Verfügbarkeit der Anlage sollte nicht zu hoch angesetzt werden, maximal 97 %. Geplante Nicht-Verfügbarkeiten (z. B. Wartung, Regelung durch den Stromabnehmer oder Netzbetreiber) sowie Ausfälle infolge höherer Gewalt zählen nicht dazu. Eine geringere Verfügbarkeit bei verschuldeten Ausfällen führt ebenfalls zu Entschädigungszahlungen an den Stromabnehmer.
Die Vertragsverhandlungen unter Ausgleich der verschiedenen Interessen (Stromabnehmer:in, Anlagenbetreiber:in, finanzierende Bank) sind sehr zeitintensiv. Zudem muss der Vertrag im Rahmen einer rechtlichen „Due Diligence“ durch einen Fachanwalt oder eine -anwältin geprüft werden. Wir empfehlen daher einen frühzeitigen Verhandlungsbeginn. Die UmweltBank ist zwingend vor dem rechtswirksamen Abschluss des Stromliefervertrages einzubeziehen. Die PPA-Marktpreise sind derzeit sehr volatil. Der Preis sollte daher frühzeitig fixiert werden und nicht erst, wenn mit der Errichtung der Anlage begonnen wird. Nachverhandlungsklauseln oder geringe Hürden für eine Kündigung durch den Stromabnehmer sind zu vermeiden. Dies erhöht das Strompreisänderungsrisiko und führt zu einer Verschlechterung der Sicherheiten für die finanzierende Bank. Bei fehlenden Rechtsnachfolgeregelungen und Eintrittsrechten für die finanzierende Bank oder Dritte ist das PPA nicht „bankable“.
Die UmweltBank hat auf Grundlage von Strompreisszenarien mehrerer unabhängiger Energiemarktexperten eigene Strompreisszenarien unter differenzierten Annahmen kalkulieren lassen. Die Zahlen werden entsprechend den Marktentwicklungen laufend aktualisiert, sind jedoch nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Unabhängig davon erwarten wir eine Einschätzung zur Entwicklung der Strommarktpreise durch die Investor:innen.
Die betriebsnotwendigen Flächen (Anlagenstandort, Kabelwege, Standort Übergabestation/Umspannwerk) sind für die kreditnehmende Gesellschaft über mindestens 30 Jahre zu sichern.
Die wesentlichen Komponenten (Module, Wechselrichter) sind mit der UmweltBank abzustimmen. Hierbei legen wir Wert auf große Hersteller (z. B. Tier 1) mit hohen Qualitätsstandards. Bei größeren Solarparks ist eine technische Risikostreuung bei den Komponenten (z. B. Module von zwei Herstellern) sowie eine dezentrale Parkarchitektur wünschenswert. Es werden ausschließlich kristalline Module finanziert. Bei Anlagengrößen über 20 MWp und/oder Kreditlaufzeiten von über 20 Jahren ist standardmäßig ein branchenüblicher Modultest durch ein Prüfinstitut in Abstimmung mit der UmweltBank mit positivem Ergebnis vorzulegen. Die Kosten für den Modultest sind von der kreditnehmenden Gesellschaft zu tragen. Diese muss sicherstellen, dass das finanzierte Projekt während der gesamten Kreditlaufzeit durch einen gültigen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen in Stand gehalten wird. Zudem müssen die Regelungen und Verpflichtungen aus dem jeweiligen Stromliefervertrag gegenüber dem Stromabnehmer (z. B. Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit, Meldepflichten) durch die Betriebsführung erfüllt werden.
Ja, wir stellen Ihnen gerne unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte zur Verfügung.
Die UmweltBank finanziert Photovoltaikprojekte ausschließlich in Deutschland.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Photovoltaik
Gute Gründe für die UmweltBank
- Eine persönliche und kompetente Kontaktperson
- Schnelle Entscheidungen und pragmatische Lösungen
- Landesweit nach einheitlichen Regeln
- Rund 25.000 Umweltprojekte in 27 Jahren
- Inhouse Due-Diligence
- Verständliche und schlanke Verträge