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Finanzierung im Rahmen der EEG-Förderung
Team Projektfinanzierung Photovoltaik
Wir sind gerne für Sie da!
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Die UmweltBank finanziert im Rahmen der EEG-Förderung Photovoltaikprojekte ab einer Anlagengröße von 5 MWp.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG.
GbRs, Privatpersonen, Ehepaare und sonstige private Verbraucher:innen.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft der Photovoltaikanlage und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Ja, Photovoltaikprojekte mit Eigenverbrauch können finanziert werden.
Die UmweltBank bietet standardmäßig Kreditlaufzeiten von bis zu 20 Jahren an.
Sofern die Fördervoraussetzungen der Refinanzierungsstelle (z. B. KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) erfüllt werden, können diese beantragt werden. Photovoltaikanlagen werden derzeit überwiegend im Programm „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) der KfW refinanziert. Hier ist zu beachten, dass die Kreditlaufzeit teilweise nur 20 Jahre beträgt. Sofern eine längere Kreditlaufzeit von bis zu 25 Jahren gewünscht ist, werden alternativ oder ergänzend bankeigene Mittel vergeben.
Folgende Sicherheiten sind für die Finanzierung zu stellen:
Die erstrangig beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert Ihnen als Betreiber:in das versteigerungsfeste Betreiberrecht der Anlage zu. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes bzw. des Gebäudes auf dem Ihre Anlage installiert wurde, kann die Anlage weiterbetrieben werden.
Ja, wir stellen Ihnen gerne unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte zur Verfügung.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens grundsätzlich optional. Hier akzeptieren wir auch eine Ertragsabschätzung mit einer üblichen Planungssoftware (z.B. PV*SOL). Unter bestimmten Umständen kann sich die Vorlage eines Ertragsgutachtens positiv auf die Finanzierungshöhe auswirken. Bei Anlagen größer 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens verpflichtend. Die UmweltBank akzeptiert Gutachten unter anderem von folgenden Anbietern:
Eine Finanzierung zu 100 % ist in der Regel nicht möglich. Der:die Betreiber:in muss einen Teil der Investitionssumme als Eigenanteil in die Finanzierung einbringen. Die Höhe dieses Eigenkapitalanteils richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises der Photovoltaikanlage, den laufenden Betriebskosten (z. B. Standortpacht), der erzeugten Menge an Strom (kWh/kWp) sowie der Höhe der Einspeisevergütung, die Sie für Ihren Strom erhalten.
Ja, eine Dachsanierung oder ein Grundstückskauf kann im Rahmen der Projektfinanzierung mitfinanziert werden.
Die Ansparung von Rücklagen für Kapitaldienst oder Ersatzinvestitionen ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Bestandsanlagen geht die UmweltBank genauso vor, wie bei der Finanzierung von Neuprojekten. Die Anlage muss noch mindestens 10 Jahre Restlaufzeit EEG haben. Damit wir die Erträge der Anlage beurteilen können, benötigen wir die Einspeiseabrechnungen der letzten Jahre.
Die UmweltBank finanziert Photovoltaikprojekte ausschließlich in Deutschland.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Photovoltaik