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Finanzierung im Rahmen der EEG-Förderung
- Individuelle Finanzierungslösung
- Langjährige Expertise in Photovoltaikprojekten
- Finanzierung von Zusatzerlösen aus Stromlieferverträgen (PPA) möglich
Ihr Weg zur Finanzierung
Team Projektfinanzierung Photovoltaik
Wir sind gerne für Sie da!
Mo. bis Fr. 08:00 - 17:00 Uhr
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur PV-Finanzierung
Die UmweltBank finanziert im Rahmen der EEG-Förderung Photovoltaikprojekte ab einer Anlagengröße von 1 MWp.
Neugründungen/Vorratsgesellschaften in der Rechtsform GmbH, GmbH & Co. KG, UG, UG & Co. KG.
GbRs, Privatpersonen, Ehepaare und sonstige private Verbraucher:innen.
Nein, da wir bei einer Finanzierung nur auf die Ertragskraft der Photovoltaikanlage und deren Besicherung abstellen, können keine operativ tätigen Gesellschaften finanziert werden. Es ist zwingend erforderlich, hierfür z. B. eine eigenständige Gesellschaft zu gründen.
Ja, Photovoltaikprojekte mit Eigenverbrauch können finanziert werden.
Die UmweltBank bietet standardmäßig Kreditlaufzeiten von bis zu 20 Jahren an.
Sofern die Fördervoraussetzungen der Refinanzierungsstelle (z. B. KfW, Landwirtschaftliche Rentenbank) erfüllt werden, können diese beantragt werden. Photovoltaikanlagen werden derzeit überwiegend im Programm „Erneuerbare Energien - Standard“ (270) der KfW refinanziert. Hier ist zu beachten, dass die Kreditlaufzeit teilweise nur 20 Jahre beträgt. Sofern eine längere Kreditlaufzeit von bis zu 25 Jahren gewünscht ist, werden alternativ oder ergänzend bankeigene Mittel vergeben.
Folgende Sicherheiten sind für die Finanzierung zu stellen:
- Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlage
- Abtretung der Einspeisevergütung
- Eintragung einer erstrangigen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und zwei Vormerkungen (im Gleichrang zur Dienstbarkeit) für die UmweltBank im Grundbuch des Anlagenstandortes und der Übergabestation (entfällt bei öffentlichen Eigentümer:innen)
- Eintrittsrecht der UmweltBank in sämtliche Verträge (z. B. Pachtverträge)
- Sicherung der Leitungswege inkl. Netzverknüpfungspunkt für den:die Kreditnehmer:in und die UmweltBank. Für die Leitungswege empfehlen wir den Kreditnehmer:innen eine dingliche Sicherung. Benötigt wird zumindest eine schuldrechtlich Besicherung der Trasse.
Die erstrangig beschränkt persönliche Dienstbarkeit sichert Ihnen als Betreiber:in das versteigerungsfeste Betreiberrecht der Anlage zu. Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstückes bzw. des Gebäudes auf dem Ihre Anlage installiert wurde, kann die Anlage weiterbetrieben werden.
Ja, wir stellen Ihnen gerne unser Formulierungsmuster für die Bestellung der dinglichen Rechte zur Verfügung.
Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens grundsätzlich optional. Hier akzeptieren wir auch eine Ertragsabschätzung mit einer üblichen Planungssoftware (z.B. PV*SOL). Unter bestimmten Umständen kann sich die Vorlage eines Ertragsgutachtens positiv auf die Finanzierungshöhe auswirken. Bei Anlagen größer 5 MWp ist die Erstellung eines Ertragsgutachtens verpflichtend. Die UmweltBank akzeptiert Gutachten unter anderem von folgenden Anbietern:
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE / Heidenhofstraße 2, 79110 Freiburg
- Solarpraxis AG Engineering-Dienstleistungen / Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin
- meteocontrol GmbH . Energie & Wetter – Service / Spicherer Straße 48, 86157 Augsburg
- DGS-Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin-Brandenburg / Erich-Steinfurth-Straße 6,10243 Berlin
- SolPEG GmbH Solar Power Expert Group / Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg
- Leipziger Institut für Energie GmbH / Knebelstraße 7, 98693 Ilmenau
- Solar Engineering Decker&Mack / Vahrenwalder Straße 7, 30165 Hannover
- DLC Dr. Littmann Consulting / Leibnizstraße 33, 58256 Ennepetal
- Ingenieurbüro JERA / Pfaffenholz 11, 98693 Ilmenau
- IngenieurBüro Dr. Bergmann - Erneuerbare Energien / In den Folgen 23a, 98704 Langewiesen
- greentech GmbH / Hopfenstraße 23, 20359 Hamburg
- Consulting AG / Buchardstraße 17, 20095 Hamburg
Eine Finanzierung zu 100 % ist in der Regel nicht möglich. Der:die Betreiber:in muss einen Teil der Investitionssumme als Eigenanteil in die Finanzierung einbringen. Die Höhe dieses Eigenkapitalanteils richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises der Photovoltaikanlage, den laufenden Betriebskosten (z. B. Standortpacht), der erzeugten Menge an Strom (kWh/kWp) sowie der Höhe der Einspeisevergütung, die Sie für Ihren Strom erhalten.
Ja, eine Dachsanierung oder ein Grundstückskauf kann im Rahmen der Projektfinanzierung mitfinanziert werden.
Die Ansparung von Rücklagen für Kapitaldienst oder Ersatzinvestitionen ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Bei Bestandsanlagen geht die UmweltBank genauso vor, wie bei der Finanzierung von Neuprojekten. Die Anlage muss noch mindestens 10 Jahre Restlaufzeit EEG haben. Damit wir die Erträge der Anlage beurteilen können, benötigen wir die Einspeiseabrechnungen der letzten Jahre.
Die UmweltBank finanziert Photovoltaikprojekte ausschließlich in Deutschland.
In unserer Checkliste finden Sie eine Auflistung aller benötigten Unterlagen: Unterlagencheckliste Photovoltaik
Gute Gründe für die UmweltBank
- Eine persönliche und kompetente Kontaktperson
- Schnelle Entscheidungen und pragmatische Lösungen
- Landesweit nach einheitlichen Regeln
- Rund 25.000 Umweltprojekte in 27 Jahren
- Inhouse Due-Diligence
- Verständliche und schlanke Verträge